Der Weg zur Privatpilotenlizenz

Schon immer hat die Menschheit vom Fliegen geträumt und dank Charles Lindbergh und anderen hat sich der Traum prinzipiell erfüllt. Auch Sie haben den Wunsch, sich die Traum zu erfüllen? Wir geben Ihnen auf dieser Seite einen Überblick, was alles erforderlich ist, damit Sie bald Ihre Privatpilotenlizenz in Händen halten können.

Voraussetzung

Beginnen kann man mit der Ausbildung ab dem 15. Lebensjahr, beim ersten Alleinflug muss man mindesten 16 Jahre alt sein und die Lizenz wird mit vollendetem 17. Lebensjahr ausgestellt.

Art der Lizenzen

Es gibt die unterschiedlichsten Art der Lizenzen, die hier nachfolgend exemplarisch angeführt sind. Erklärungen zu den Abkürzungen finden sich auch im letzten Abschnitt dieser Seite.

  • SPL – EASA Segelflug-Lizenz
  • TMG – Motorseglerschein (Touring Motor Glider)
  • UL – Ultralight
  • Gyrocopter
  • LAPL – Light Airplane Pilot License: bis 2000 kg, 4 Sitzig, nur Sichtflug, sonst wie PPL
  • PPL –  Private Pilot License
    • Vorbedingungen:    Keine
    • Ausbildung:
      • Bei einer DTO (Designated Training Organisation, z.B. Verein)
      • oder einer ATO (Approved Training Organisation, Gewerbliche Flugschule)
    • Ausbildungsumfang:
      • Mindestens 45 Flugstunden
      • Mindestens 80 Theoriestunden
      • Prüfung durch einen FE(A) (Flight Examiner)
      • Anrechnung: LAPL, 5h Alleinflüge + 10h mit FI (Flight Instructor)
      • Behörde: ACG (Austro Control GmbH, Luftfahrtbehörde)
      • Medical: Class 2 (oder LAPL, wenn nur LAPL-Rechte ausgeübt werden)
      • Erfordernisse: Funkerzeugnis, LPC (Language Proficency, siehe unten)
      • Fluggeräte: UL, VLA, LA und darüber mit Zusatzausbildungen (z.B. Nachtsichtflug NVFR)
      • Einschränkungen: Keine Gewerblichkeit, nur Selbstkostenflüge sind zulässig.
  • IR – (Instrument Rating) Fliegen durch Wolken
    • CB-IR – (Competency Based Instrument Rating) Fliegen durch Wolken mit kleineren Flugzeugen 
    • EIR – (Enroute Instrument Rating) Flug durch Wolken in Reiseflughöhe, ohne Ab- oder Anflugprozeduren
  • CPL – Commercial Pilot License
  • ATPL – Airline Transport Pilot License

Der Weg

Es gibt ein paar wesentliche Punkte, die man VOR Beginn der Ausbildung klären sollte. Dazu gehören:

  • Medizinische „Tauglichkeit“:
    Ein von der ACG zugelassener Fliegerarzt stellt fest, ob der angehende Pilot die medizinische Tauglichkeit hat, um ein LFZ zu führen; für eine PPL benötigt man mindestens MED Class 2
  • Zeitaufwand:
    Bis man die Lizenz endgültig in Händen hält, benötigt man im Schnitt ein Jahr intensiver Beschäftigung. Je nachdem wieviel Zeit man aufwenden kann, kann dies mehr oder weniger sein – ein Jahr ist auf jeden Fall ein guter Anhalt
  • Kosten:
    Die Kosten kann man nicht pauschal angeben, das hängt stark von der Flugschule ab. Die Partnervereine der AOPA Austria geben Ihnen gerne Auskunft, mit welchen Kosten man rechnen muss

Wir haben hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst, damit Sie einen Überblick bekommen, wie Sie zu einem PPL kommen.

Der Weg zur Privatpilotenlizenz

Sie haben weitere Fragen, wollen durch den „Dschungel“ des PPL geführt werden? Die AOPA Austria hilft allen Luftfahrtinteressenten gerne und beantwortet alle Fragen rund um den „Traum der Menschheit“ und vieler angehender Piloten. Kontaktieren Sie uns einfach – Kontaktdaten sind hier.

Abkürzungen

Leider geht es in der Fliegerei nicht ohne viele, sehr viele Abkürzungen. Wir wollen zunächst mal hier die wichtigsten zusammenfassen:

MTOMMaximum Takeoff MassMaximale Abflugmasse
MTOWMaximum Takeoff WeightMaximales Abfluggewicht
ULUltralight AircraftFlächenflugzeuge bis 475 kg bzw. 600 kg MTOM
LSALight Sport AircraftFlächenflugzeuge bis 600 kg MTOM
VLAVery Light AircraftFlächenflugzeuge bis 750 kg MTOM
LALight AircraftFlächenflugzeuge bis 5670 kg (12500 lbs) MTOM
ACGAustro Control GmbH(Luftfahrtbehörde, früher “Bundesamt für Zivilluftfahrt”)
ÖAeCÖsterreichischer Aeroclub(Behördenfunktion)
VMCVisual Meteorological ConditionsSichtflugbedingungen mit Mindestsichtweiten.
IMCInstrument Meteorological ConditionsEingeschränkte Sichtbedingungen bis Null-Sicht.
VFRVisual Flight RulesRegeln für Flüge unter VMC (Sichtflugregeln)
IFRInstrument Flight RulesRegeln für Flüge unter IMC (Instrumentenflugregeln)
IRInstrument Rating (IFR).Lizenz für das Fliegen in IMC nach Instrumenten.
FIFlight InstructorFluglehrer
FEFlight ExaminerFlugprüfer
Zusatz (A) für „Aircraft“, (H) für „Helicopter“
MedicalRegelmäßige medizinische Tauglichkeitsuntersuchung
LAPL, Class 2 (PPL, PPL mit IR), Class 1 (CPL, ATPL), gereiht nach Anforderungen.
FunkzeugnisUm in Österreich funken zu dürfen (was für sicheres Fliegen unerlässlich ist), muss unabhängig vom Fluggerät ein Funkerzeugnis bei der Fernmeldebehörde erworben werden.
LPCLanguage Proficiency Check
Für bestimmte Lizenzen (zB IR) ist es nötig, einen LPC in Englisch abzulegen, es ist immer mindestens Level L4 erforderlich. L4 gilt aktuell für 4 Jahre, L5 für 6 Jahre, L6 (Muttersprachenniveau) gilt lebenslang. Außerdem ist ein LPC mindestens in einer der Sprachen nötig, die in dem durchflogenen Luftraum als Funksprache angeboten werden.
Für VFR-Flüge in D, A, CH ist z.B. kein LPC in Englisch nötig, ein LPC in Deutsch aber schon.

Privates und gewerbliches Fliegen

UL-Schein (incl. Gyrocopter), LAPL und PPL sind Lizenzen für Privatpiloten. Der Pilot darf für das Fliegen in keiner Form entlohnt werden. Sogenannte Selbstkostenflüge, bei denen die unmittelbaren Flugkosten wie Treibstoff und anteilige Wartung gleichmäßig unter den Insassen inklusive dem Piloten aufgeteilt werden, sind aber zulässig.

Bei CPL und ATPL ist kommerzielles Fliegen, also eine Entlohnung für die Pilotentätigkeit zulässig.

Title: Nationalparks in Österreich alle 9 Landesgesetze zusammengefasst!

Image: river-gb12ef7ed8_640.jpg

Tags: KnowHow, Flugplanung

Lead In: Nationalparks sind ein wichtiges Thema wenn man in Österreich fliegt. Schnell hat man unwissentlich eine Luftraumverletzung begangen, da sich die Luftfahrerkarten bisher darüber ausgeschwiegen haben was erlaubt ist und was nicht.

Content:

Nationalparks sind ein wichtiges Thema wenn man in Österreich fliegt. Schnell hat man unwissentlich eine Luftraumverletzung begangen, da sich die Luftfahrerkarten bisher darüber ausgeschwiegen haben was erlaubt ist und was nicht.

Robert Gallmayer von Rogers Data GmbH (www.rogersdata.at) hat sich die Arbeit gemacht und alle 9 Landesgesetze nach den Regelungen betreffend Nationalparks durchsucht. Dabei ist mit Unterstützung der AOPA Austria ein sehr übersichtliches und trotzdem umfassendes Dokument entstanden.

Die Rogers Data GmbH stellt dieses Dokument zum Download bereit:
https://rogersdata.at/downloads

Wir danken Robert Gallmayer für diese wirklich nicht alltägliche und vor Allem nicht selbstverständliche Leistung!

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